Kernaussagen
- Zentral für eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Schulbildung ist, in welchem Umfang die gesellschaftlichen Erträge der Schulbildung lokal, regional oder national anfallen.
- Nationale Bildungsstandards, die zentral definiert und durchgesetzt, aber dezentral von öffentlichen und privaten Bildungsanbietern erfüllt werden, tragen zu einem besseren und faireren Wettbewerb in der Schulbildung bei und schränken den Wettbewerbscharakter des Föderalismus nicht ein.
- Die geplante Änderung von Artikel 104c GG, durch die der Bund sich stärker an der Finanzierung der Schulbildung beteiligt, ist zu begrüßen. Allerdings ist sie unzureichend: Der Bund sollte sich dauerhaft und ohne sachliche Beschränkung an der Finanzierung der Schulbildung beteiligen.
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Kernaussagen
- Aufgrund starker Widerstände haben 2014 auch die letzten verbliebenen Bundesländer die Studiengebühren abgeschafft, die sie in den Jahren 2006 und 2007 eingeführt hatten.
- Ein entscheidendes Argument hierfür war die Behauptung, dass sich Studiengebühren nachteilig auf die Anzahl der Einschreibungen an Universitäten auswirken würden. Studiengebühren in Deutschland wiesen jedoch keine Auswirkungen in dieser Form aus, obwohl genau dieses Argument wichtige Grundlage für die Abschaffung der Gebühren war.
- Die deutsche Erfahrung zeigt, dass Studiengebühren nicht zwangsläufig Studierende abschrecken, wenn die Gebühren erstens eher niedrig ausfallen, zweitens mit einem angemessenen öffentlichen Studienkreditprogramm verbunden werden und drittens deren Erhebung entfällt, wenn bestimmte soziale Kriterien wie ein einkommensschwacher Familienhintergrund vorliegen.
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